Wann: Am ersten Krankheitstag, vor Arbeitsbeginn. Nicht per WhatsApp an Kolleg:innen, sondern an die Stelle, die im Arbeitsvertrag steht.
Was du nicht sagen musst: was du hast. Der Betrieb darf es nicht einmal fragen.
Wann: Am ersten Krankheitstag, vor Arbeitsbeginn. Nicht per WhatsApp an Kolleg:innen, sondern an die Stelle, die im Arbeitsvertrag steht.
Was du nicht sagen musst: was du hast. Der Betrieb darf es nicht einmal fragen.
Diese Seite gehört zu „Überleben ohne Mutti“ (Anhang C · c01). Buchstand 31. Juli 2026. Vorlage und Zusammenfassung, keine Rechtsberatung — wo es ernst wird, steht in Anhang E, wer kostenlos hilft.