Dieses Buch behauptet an vielen Stellen etwas ziemlich Konkretes: dass eine Frist zwei Wochen beträgt, dass eine Klausel unwirksam ist, dass eine Zahlung zurückgefordert werden kann. Solche Sätze sind nur so viel wert wie ihre Herkunft.
Deshalb dieser Anhang. Er ist nicht dekorativ.
Redaktionsschluss: Juli 2026. Alles, was danach passiert ist, steht hier nicht. Deshalb gilt die Regel des ganzen Buches: Die Zahlen stehen in den Stand-Kästen, die Regeln im Fließtext. Regeln halten Jahre. Zahlen halten bis zur nächsten Anpassung.
Die Gesetze, auf die sich dieses Buch stützt
Wohnen
- BGB §§ 535 ff. — Mietrecht allgemein
- BGB § 551 — Kaution: höchstens drei Kaltmieten, drei Raten, getrennte Anlage
- BGB § 556 — Betriebskosten, 12-Monats-Frist der Abrechnung
- BGB § 573c — Kündigungsfristen; für Mietende immer drei Monate
- BGB § 556d ff. — Mietpreisbremse und ihre Ausnahmen
- BGB § 559 — Modernisierungsumlage
- BGB § 543, § 569 — außerordentliche Kündigung, Zahlungsverzug
- Bundesmeldegesetz § 17 — Anmeldung binnen zwei Wochen
- Bundesmeldegesetz § 19 — Wohnungsgeberbestätigung als Pflicht der Vermietung
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 2, § 8 — ein Beitrag je Wohnung, Anmeldung binnen eines Monats
Arbeit
- BGB § 622 — Kündigungsfristen, Abs. 3: zwei Wochen in der Probezeit
- Kündigungsschutzgesetz § 4 — drei Wochen für die Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzgesetz § 1, § 23 — Anwendbarkeit ab Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer
- Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14 — Befristung, Schriftform, Kettenbefristung
- Entgeltfortzahlungsgesetz § 3, § 5 — sechs Wochen Lohnfortzahlung, Anzeige- und Nachweispflicht
- Bundesurlaubsgesetz § 3, § 7 — Mindesturlaub, Übertragung, Verfall
- Arbeitszeitgesetz § 3, § 5 — Höchstarbeitszeit, Ruhezeit
- Mindestlohngesetz — gesetzliche Untergrenze, unabdingbar
- Nachweisgesetz — was schriftlich mitgeteilt werden muss
- AGG §§ 1–3, § 15 — Benachteiligungsverbot, zwei Monate für die Geltendmachung
- Gewerbeordnung § 106 — Direktionsrecht
- Gewerbeordnung § 109 — Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis
Geld, Verträge, Schulden
- BGB §§ 312g, 355, 356 — Widerrufsrecht bei Fernabsatz, 14 Tage
- BGB §§ 434, 437, 438 — Sachmangel, Rechte, zweijährige Verjährung
- BGB § 477 — Beweislastumkehr im ersten Jahr
- BGB §§ 195, 199 — Regelverjährung von drei Jahren ab Jahresende
- BGB § 286, § 288 — Verzug, Verzugszinsen
- BGB § 259 i. V. m. § 242 — Rechenschaftspflicht und Treu und Glauben, Grundlage der Belegeinsicht bei Nebenkosten
- ZPO §§ 688 ff. — Mahnverfahren, Widerspruch, Vollstreckungsbescheid
- ZPO §§ 850c, 850k — Pfändungsfreigrenzen, Pfändungsschutzkonto
- InsO §§ 286 ff., § 287 — Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
- RDG § 13a — Informationspflichten von Inkassodienstleistern
- ZKG — Anspruch auf ein Basiskonto
- DSGVO Art. 15, 16, 17, 19 — Auskunft, Berichtigung, Löschung, Mitteilungspflicht
Gesundheit, Vorsorge, Mobilität
- SGB V § 13 Abs. 3a — Genehmigungsfiktion: Fristen der Krankenkasse
- SGB V § 44 ff. — Krankengeld
- SGB III § 38 — Meldepflicht bei drohender Arbeitslosigkeit
- SGB III § 159 — Sperrzeit
- BGB §§ 1901a ff., § 1896 — Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung
- BGB § 1944 — sechs Wochen für die Ausschlagung eines Erbes
- StVG, StVO, FeV — Probezeit, Punktesystem, Grenzwerte
- VO (EG) Nr. 261/2004 — Fluggastrechte, Ausgleichszahlungen
- EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) — erweiterte Prüf- und Informationspflichten, laufende Umsetzung ins deutsche Recht
- FernUSG — Fernunterrichtsverträge; Zulassung durch die ZFU erforderlich. Grundlage der Rechtsprechung zu Online-Coachings, siehe unten
Rechtsprechung, die im Buch eine Rolle spielt
- BGH, Urteil vom 12. Dezember 2024 – III ZR 109/24 — Coaching-Verträge können dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterfallen und ohne Zulassung nichtig sein. Grundlage von Kapitel 12
- BGH-Rechtsprechung zu starren Renovierungsfristen — formularmäßige Klauseln mit starrem Fristenplan sind unwirksam. Grundlage von Kapitel 4
- BGH-Rechtsprechung zu Kleinreparaturklauseln — wirksam nur mit Einzel- und Jahreshöchstgrenze. Grundlage von Kapitel 28
- BGH-Rechtsprechung zur Barkaution — die Kaution ist getrennt vom Vermögen der Vermietung anzulegen. Grundlage von Kapitel 2
- EuGH- und BAG-Rechtsprechung zum Urlaubsverfall — Urlaub verfällt nur, wenn rechtzeitig und individuell darauf hingewiesen wurde. Grundlage von Kapitel 22
- EuGH-Rechtsprechung zur Speicherung der Restschuldbefreiung — eine Auskunftei darf sie nicht länger vorhalten als das Insolvenzgericht selbst, also sechs Monate. Grundlage von Kapitel 33
- BGH-Rechtsprechung zur Barkaution und zur Belegeinsicht — der Einsichtsanspruch folgt aus § 259 BGB in Verbindung mit § 242 BGB. Grundlage von Kapitel 7
Institutionen, aus deren Veröffentlichungen dieses Buch schöpft
- Verbraucherzentrale Bundesverband und die Landesverbände — Vertragsrecht, Energie, Finanzen, Abzocke
- Deutscher Mieterbund und die örtlichen Mietervereine — Mietrecht und Nebenkostenauswertungen
- Bundesagentur für Arbeit — Arbeitslosengeld, Meldepflichten, BAB
- Deutsche Rentenversicherung — Rentenauskunft, Kontenklärung, bAV
- Bundesministerium für Bildung und Forschung — BAföG
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Arbeitsrecht, Bürgergeld
- Bundesnetzagentur — Telekommunikation, Energie, Schlichtung
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Landesbehörden — DSGVO
- Kassenärztliche Bundesvereinigung — 116 117, Terminservicestellen
- Robert Koch-Institut und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung — Gesundheitsthemen und Präventionsangebote
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) — Reise- und Verkehrsrecht
- Statistisches Bundesamt — Haushaltsbudgets, Mietbelastung, Preise
Was in diesem Buch kein Beleg ist
Damit klar ist, wo die Grenze verläuft:
- Kein Ratgeberkanal, kein Reel, kein Coaching-Video. Wenn im Buch eine Zahl steht, stammt sie aus Gesetz, Urteil oder amtlicher Statistik — nicht aus einem Video, das sie behauptet hat
- Keine anonymen Foren. Erfahrungsberichte sind hilfreich zum Verstehen und wertlos als Beleg
- Keine Zahl aus einem Sprachmodell. Die KI-Kästen in diesem Buch empfehlen durchgehend, Zahlen und Fristen an der Quelle zu prüfen. Diese Empfehlung gilt für dieses Buch selbst genauso
Was noch fehlt — und das gehört hierher
Ein Anhang über Belege, der die eigenen Lücken verschweigt, wäre absurd.
- Fachliche Durchsicht. Die tragenden Aussagen dieses Buches wurden in acht Bereichen fachlich geprüft: Mietrecht, Arbeitsrecht, Steuern, Versicherungen, Schulden und Inkasso, psychische Gesundheit, Verkehrs- und Ordnungsrecht sowie Wehrrecht. Zwei Aussagen waren falsch und sind korrigiert, dreizehn waren unvollständig und sind ergänzt. Geprüft wurden die Aussagen, nicht jede einzelne Formulierung — der Abgleich zwischen der geprüften Rechtslage und jedem Satz dieses Buches ist Redaktionsarbeit und liegt bei mir, nicht bei den Prüfenden.
- Regionale Unterschiede. Meldewesen, Zweitwohnsitzsteuer, Wohngeld, Beratungsangebote und Bußgeldpraxis unterscheiden sich zwischen Ländern und Kommunen. Das Buch beschreibt den Bundesstandard und sagt dort, wo es auf die eigene Stadt ankommt — vollständig kann es das nicht leisten.
- Und der Satz, der immer gilt: Dieses Buch ist keine Rechtsberatung. Es sorgt dafür, dass du weißt, wonach du fragst, und wo du kostenlos fragen kannst (→ Anhang E). Das ist ausdrücklich sein Anspruch — und ausdrücklich seine Grenze.