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Anhang Du11g.com/b/mutti/d

Das Glossar

Behördendeutsch — Deutsch

Behördendeutsch ist keine schwere Sprache. Es ist eine fremde Sprache, und der Unterschied ist entscheidend: Man muss sie nicht lernen, man muss sie nachschlagen können.

Hier stehen die Begriffe, die in Briefen vorkommen, die man aufmacht, wenn etwas schiefgeht. Jeder in einem Satz. Wo eine Zahl im Spiel ist, steht die Zahl im Kapitel, nicht hier — Zahlen ändern sich, Begriffe nicht.


A

Abfindung → Geld gegen Verzicht auf die Stelle. Kein Anspruch, sondern Verhandlungssache; wer schnell unterschreibt, unterschreibt billig. (→ Kap. 24)

Abmahnung → Die schriftliche Rüge vor einer Kündigung. Sie muss ein konkretes Verhalten benennen. Widersprechen kann man ihr; wichtiger ist, sie nicht zu ignorieren. (→ Kap. 22)

Abnahme → Der Moment, in dem die Vermietung die Wohnung beim Auszug als vertragsgemäß zurückgenommen erklärt. Was im Protokoll nicht steht, kann sie später schwerer geltend machen. (→ Kap. 4)

Abschlagszahlung → Die monatliche Vorauszahlung auf Strom, Gas oder Nebenkosten. Kein Preis, sondern eine gestundete Rechnung. (→ Kap. 6)

Abtretung → Eine Forderung wechselt die Besitzerin. Deshalb schreibt dir plötzlich ein Unternehmen, mit dem du nie einen Vertrag hattest. (→ Kap. 33)

AGB → Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das Kleingedruckte. Unwirksame Klauseln darin sind unwirksam, auch wenn du unterschrieben hast. (→ Kap. 2)

AGG → Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Verbietet Benachteiligung unter anderem wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität — auch im Bewerbungsverfahren. Fristen sind kurz. (→ Kap. 22)

Änderungskündigung → Kündigung mit dem Angebot, zu neuen Bedingungen weiterzuarbeiten. Man kann sie unter Vorbehalt annehmen und trotzdem klagen. (→ Kap. 22)

Anlage N → Der Teil der Steuererklärung für Angestellte. Der Ort, an dem Werbungskosten hingehören. (→ Kap. 15)

Annullierung → Der Flug findet nicht statt. Löst Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung aus. (→ Kap. 38, Anhang B12)

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) → Die Krankschreibung. Geht elektronisch an die Kasse; melden musst du dich trotzdem selbst. (→ Kap. 22)

Aufhebungsvertrag → Ihr beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Bequem für den Betrieb, riskant für dich: kein Kündigungsschutz und oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. (→ Kap. 24)

Auskunftei → Unternehmen, das Daten über deine Zahlungsfähigkeit sammelt. SCHUFA ist die bekannteste, nicht die einzige. (→ Kap. 10)

Ausschlussfrist → Klausel im Arbeitsvertrag: Ansprüche verfallen, wenn man sie nicht innerhalb einer Frist geltend macht — oft drei Monate. Der häufigste Grund, warum Überstunden verschwinden. (→ Kap. 21)

Außerordentliche Kündigung → Kündigung ohne Einhaltung der Frist, aus wichtigem Grund. Braucht einen echten Grund; „ich hab keine Lust mehr“ ist keiner. (→ Anhang B03)

B

BAföG → Ausbildungsförderung. Zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen mit gedeckelter Rückzahlung. (→ Kap. 25)

Basiskonto → Ein Girokonto, auf das jede Person einen Anspruch hat — auch mit negativen Einträgen. (→ Kap. 11)

Belegeinsicht → Dein Recht, die Originalrechnungen zur Nebenkostenabrechnung zu sehen. Ohne Einsicht kein begründeter Widerspruch. (→ Kap. 7, Anhang B04)

Bestellerprinzip → Wer die Makler:in beauftragt, zahlt sie. Bei Mietwohnungen ist das fast immer die Vermietung, nicht du. (→ Kap. 1)

Betreuungsverfügung → Du bestimmst im Voraus, wen das Gericht als rechtliche Betreuung bestellen soll, falls es nötig wird. (→ Kap. 36)

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) → Vorsorge über den Betrieb, oft mit Zuschuss. Der Mindestzuschuss ist gesetzlich; mehr gibt es auf Nachfrage. (→ Kap. 14)

Betriebskosten → Der amtliche Name für die Nebenkosten. Nur was umlagefähig ist, darf auf dich umgelegt werden. (→ Kap. 7)

Betriebsvereinbarung → Absprache zwischen Betrieb und Betriebsrat. Gilt für alle Beschäftigten, auch ohne dass du sie unterschrieben hast. (→ Kap. 20)

Beweislastumkehr → Im ersten Jahr nach dem Kauf muss die Verkäufer:in beweisen, dass die Sache in Ordnung war. Danach musst du beweisen, dass sie es nicht war. (→ Kap. 31)

Bonität → Die Einschätzung, ob du zahlen kannst. Wird gerechnet, nicht beurteilt — und die Rechnung enthält manchmal Fehler. (→ Kap. 10)

Bruttoentgelt → Was vereinbart ist. Nicht, was ankommt. (→ Kap. 21)

Bürgergeld → Die Grundsicherung für Erwerbsfähige. Antrag beim Jobcenter; Ansprüche entstehen ab Antragstellung, nicht ab Notlage. (→ Kap. 25)

Bürgschaft → Du haftest für die Schulden einer anderen Person, in voller Höhe. Unterschreib nur, wenn du bereit bist, den Betrag zu verschenken. (→ Kap. 31)

D

Direktionsrecht → Das Recht des Betriebs, deine Arbeit näher zu bestimmen — Ort, Zeit, Inhalt, im Rahmen des Vertrags. (→ Kap. 18)

Dispositionskredit (Dispo) → Der teure Kredit, den man nimmt, ohne ihn zu beantragen. Ein Ratenkredit ist fast immer günstiger. (→ Kap. 8)

E

Effektiver Jahreszins → Der Zins inklusive aller Kosten. Die einzige Zahl, mit der sich zwei Kredite vergleichen lassen. (→ Kap. 8)

Eigenbedarf → Kündigungsgrund der Vermietung für sich oder nahe Angehörige. Muss konkret begründet sein. (→ Kap. 2)

Einwurf-Einschreiben → Der Nachweis, dass ein Brief zugestellt wurde. Für Kündigungen der übliche Weg. (→ Anhang B)

Entgeltumwandlung → Ein Teil des Bruttogehalts geht in die Altersvorsorge, vorbei an Steuern und Sozialabgaben. Senkt heute die Abgaben und später die gesetzliche Rente. (→ Kap. 14)

Erbschein → Der amtliche Nachweis, dass du erbst. Kostet — und ist nicht immer nötig. (→ Kap. 36)

Ersatzvornahme → Du lässt einen Mangel selbst beheben und holst dir das Geld zurück. Nur nach Fristsetzung, sonst zahlst du es selbst. (→ Kap. 28)

F

Fälligkeit → Der Tag, an dem gezahlt werden muss. Bei der Miete: der dritte Werktag des Monats, und zwar eingegangen. (→ Kap. 2)

Fernabsatzvertrag → Vertrag ohne gleichzeitige Anwesenheit — online, telefonisch, per Post. Löst das 14-tägige Widerrufsrecht aus. (→ Kap. 31)

Freistellung → Du musst nicht mehr arbeiten, das Verhältnis läuft aber weiter. Unwiderruflich freigestellt bedeutet: Der Urlaub gilt als genommen. (→ Kap. 24)

Fristlose Kündigung → siehe Außerordentliche Kündigung.

G

Gehaltsabrechnung → Das Dokument, das monatlich kommt und selten gelesen wird. Sieben Zeilen darin lohnen die Minute. (→ Kap. 21)

Gesamtschuldnerische Haftung → Alle schulden alles. Die Vermietung darf sich aussuchen, von wem sie die volle Miete verlangt. (→ Kap. 3)

Gewährleistung → Das gesetzliche Recht bei mangelhafter Ware, zwei Jahre, gegen die Verkäufer:in. Nicht dasselbe wie Garantie. (→ Kap. 31)

Gläubiger:in → Wer Geld von dir will und einen Grund dafür hat.

Grundsicherung → Sammelbegriff für die staatlichen Leistungen, die das Existenzminimum sichern. (→ Kap. 25)

Grundversorger → Das Energieunternehmen mit der größten Kundschaft im Netzgebiet. Keine Qualitätsauszeichnung, sondern eine Rolle — und meist der teuerste Tarif. (→ Kap. 6)

Günstigerprüfung → Das Finanzamt rechnet automatisch die für dich günstigere Variante. Man muss sie nicht beantragen. (→ Kap. 15)

H

Härtefall → Ausnahmeregel für Fälle, in denen die Regel unzumutbar wäre. Existiert fast überall — und wird fast nie von allein angeboten.

Hausordnung → Teil des Mietvertrags, wenn sie beigefügt ist. Ruhezeiten und Pflichten stehen dort. (→ Kap. 34)

Hausrat → Versicherung für dein Zeug in der Wohnung. Lohnt ab dem Punkt, an dem ein Totalverlust dich ruinieren würde. (→ Kap. 16)

Honorarberatung → Beratung gegen Honorar statt gegen Provision. Kostet sichtbar, statt unsichtbar. (→ Kap. 16)

I

Indexmiete → Die Miete steigt automatisch mit dem Verbraucherpreisindex. Keine Zustimmung nötig, keine Überraschung — wenn man es weiß. (→ Kap. 2)

Inkasso → Ein Unternehmen, das Forderungen eintreibt — für eine Gläubiger:in oder auf eigene Rechnung. Kein Gericht, keine eigenen Befugnisse. (→ Kap. 33)

Instandhaltungspflicht → Die Vermietung muss die Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand halten. Reparaturen sind grundsätzlich ihre Sache. (→ Kap. 28)

K

Kappungsgrenze → Deckel für Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren. (→ Kap. 2)

Kaution → Sicherheit für die Vermietung, höchstens drei Kaltmieten, in drei Raten zahlbar. Gehört nicht der Vermietung und muss getrennt angelegt werden. (→ Kap. 2)

Kleinreparaturklausel → Erlaubt es, kleine Reparaturen auf dich abzuwälzen — aber nur mit Einzel- und Jahreshöchstgrenze. Ohne beides unwirksam. (→ Kap. 28)

Krankengeld → Zahlt die Kasse, wenn die Lohnfortzahlung endet. Niedriger als das Gehalt. (→ Kap. 29)

Kündigungsfrist → Für dich als Mieter:in immer drei Monate, egal was im Vertrag steht. Im Arbeitsverhältnis unterschiedlich, in der Probezeit zwei Wochen. (→ Kap. 2, 22)

Kündigungsschutzklage → Die Klage gegen eine Kündigung. Drei Wochen ab Zugang — die härteste Frist im Buch. (→ Kap. 22)

L

Lohnsteuerklasse → Bestimmt, wie viel Steuer monatlich einbehalten wird. Nicht, wie viel du am Ende zahlst — das entscheidet die Erklärung. (→ Kap. 15)

Lohnsteuerhilfeverein → Günstige Hilfe bei der Steuererklärung für Angestellte. Mitgliedsbeitrag statt Stundensatz. (→ Kap. 15)

M

Mahnbescheid → Der gelbe Umschlag vom Amtsgericht. Kein Urteil. Zwei Wochen für den Widerspruch. (→ Kap. 33, Anhang B07)

Mängelanzeige → Deine schriftliche Meldung an die Vermietung, mit Frist. Voraussetzung für alles Weitere. (→ Kap. 28, Anhang B06)

Mietminderung → Die Miete sinkt automatisch, solange ein Mangel besteht. Trotzdem nie einfach weniger überweisen — erst anzeigen, dann unter Vorbehalt zahlen. (→ Kap. 28)

Mietpreisbremse → Begrenzung der Neuvertragsmiete in angespannten Wohnlagen. Mit Ausnahmen, die man kennen muss. (→ Kap. 2)

Mietspiegel → Die ortsübliche Vergleichsmiete in Zahlen. Grundlage für Mieterhöhungen und für den Widerspruch dagegen. (→ Kap. 2)

Minijob → Beschäftigung bis zu einer Verdienstgrenze, sozialabgabenfrei bis auf die Rentenversicherung. (→ Kap. 25)

Mindestlohn → Die gesetzliche Untergrenze pro Stunde. Gilt auch bei Pauschalabreden — wer sie unterschreitet, schuldet die Differenz. (→ Kap. 21)

Modernisierungsumlage → Ein Teil der Modernisierungskosten darf dauerhaft auf die Miete umgelegt werden. Nicht mit Instandhaltung zu verwechseln. (→ Kap. 2)

N

Nachmieter:in → Wer nach dir einzieht. Du musst keine stellen — mit einer fertigen Nachfolge in der Hand verhandelt es sich aber deutlich besser. (→ Kap. 3)

Nebenkostenabrechnung → Muss dir binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach ist keine Nachforderung mehr möglich. (→ Kap. 7)

Nettoentgelt → Was ankommt. (→ Kap. 21)

Nutzungsentschädigung → Was du zahlst, wenn du nach Vertragsende noch in der Wohnung bist. Meist mehr als die Miete.

O

Obhutspflicht → Deine Pflicht, sorgsam mit der Wohnung umzugehen — und Mängel zu melden. Wer schweigt, haftet für die Folgen mit. (→ Kap. 28)

Ordentliche Kündigung → Kündigung mit Einhaltung der Frist, ohne besonderen Grund — im Mietrecht nur für dich, nicht für die Vermietung.

Ortsübliche Vergleichsmiete → Was vergleichbare Wohnungen am Ort kosten. Die Obergrenze für Mieterhöhungen. (→ Kap. 2)

P

Pauschbetrag → Betrag, den das Finanzamt ohne Nachweis anerkennt. Wer mehr hatte, muss es belegen — und bekommt dann auch mehr. (→ Kap. 15)

Pfändung → Zugriff auf Konto oder Lohn, nur mit Titel. (→ Kap. 33)

Pfändungsschutzkonto (P-Konto) → Ein Girokonto mit geschütztem Grundfreibetrag. Jedes Konto lässt sich in ein P-Konto umwandeln — und das ist die erste Handlung nach einer Kontopfändung. (→ Kap. 33)

Privathaftpflicht → Zahlt, wenn du anderen etwas kaputt machst. Die eine Versicherung, die wirklich alle brauchen. (→ Kap. 16)

Probezeit → Bis zu sechs Monate, Kündigungsfrist zwei Wochen für beide Seiten. Rechtlos ist man trotzdem nicht. (→ Kap. 22)

Prozesskostenhilfe → Der Staat übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten, wenn du sie nicht tragen kannst und die Klage Aussicht hat. Muss beantragt werden. (→ Kap. 33)

R

Ratenkredit → Kredit mit festem Zins und fester Laufzeit. Fast immer billiger als der Dispo. (→ Kap. 8)

Rechtsschutzversicherung → Zahlt Anwält:in und Gericht. Meist mit Wartezeit — wer sie abschließt, wenn der Streit läuft, ist zu spät. (→ Kap. 16)

Restschuldbefreiung → Am Ende eines Insolvenzverfahrens sind die verbliebenen Schulden weg. Auskunfteien dürfen den Eintrag danach nur noch sechs Monate speichern. (→ Kap. 33)

Rückbaupflicht → Was du eingebaut hast, musst du beim Auszug meist wieder entfernen. Auch die Wand, die schöner war. (→ Kap. 4)

Rundfunkbeitrag → Pro Wohnung, nicht pro Person, nicht pro Gerät. (→ Kap. 5)

S

Sachmangel → Die Sache ist nicht so, wie sie sein müsste. Auslöser der Gewährleistung. (→ Kap. 31)

Schlichtungsstelle → Kostenlose Streitbeilegung, je nach Branche verschieden — für Reise und Verkehr die SÖP, für Banken und Versicherungen eigene Ombudsstellen. Immer vor dem Gericht, oft statt dessen. (→ Kap. 38)

Schonvermögen → Das Vermögen, das dir trotz Leistungsbezug oder Insolvenz bleibt. (→ Kap. 25)

Schriftform → Papier mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail genügt nicht. Betrifft vor allem Kündigungen. (→ Kap. 2, 22)

Score → Eine Zahl, die eine Wahrscheinlichkeit ausdrücken soll. Kein Urteil über dich, und mit Fehlern behaftet. (→ Kap. 10)

Selbstauskunft → Der Fragebogen der Vermietung zu deiner Person. Nicht alles darin muss beantwortet werden. (→ Kap. 1)

Sonderkündigungsrecht → Recht, außer der Reihe zu kündigen — bei Preiserhöhung, Umzug, Vertragsänderung. Meist mit kurzer Frist ab Kenntnis. (→ Kap. 36)

Sperrzeit → Zeit ohne Arbeitslosengeld, wenn du selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. (→ Kap. 24)

Staffelmiete → Im Vertrag festgelegte Erhöhungen zu festen Terminen. (→ Kap. 2)

Steueridentifikationsnummer → Elfstellig, lebenslang, kommt per Post. Ohne sie zieht der Betrieb die höchste Steuerklasse. (→ Kap. 15)

Stundung → Aufschub der Zahlung. Kostet fast nichts und ist bei fast allen Gläubiger:innen möglich — aber nur, solange du dich von dir aus meldest. (→ Kap. 10)

T

Tarifvertrag → Kollektive Regelung für Lohn und Arbeitsbedingungen. Wenn er gilt, geht er dem Arbeitsvertrag vor, soweit er günstiger ist. (→ Kap. 21)

Titel → Ein vollstreckbares Dokument — Urteil oder Vollstreckungsbescheid. Wirkt 30 Jahre. Der Punkt, ab dem gepfändet werden darf. (→ Kap. 33)

U

Übergabeprotokoll → Das Papier, das entscheidet, wer für welchen Kratzer zahlt. Beim Ein- und beim Auszug. (→ Kap. 4)

Umlagefähig → Darf auf Mieter:innen umgelegt werden. Verwaltungskosten und Instandhaltung sind es nicht. (→ Kap. 7)

Untervermietung → Ein Teil der Wohnung wird weitervermietet. Braucht die Erlaubnis der Vermietung — die bei berechtigtem Interesse nicht grundlos verweigert werden darf. (→ Kap. 2, 3)

Urlaubsabgeltung → Nicht genommener Urlaub wird am Ende ausgezahlt. (→ Kap. 22)

V

Verbraucherinsolvenz → Das geordnete Verfahren zum Schuldenabbau, mit Restschuldbefreiung am Ende. Kein Scheitern, sondern ein Werkzeug. (→ Kap. 33)

Verjährung → Nach Ablauf der Frist kann eine Forderung nicht mehr durchgesetzt werden — regelmäßig nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres. Sie erlischt nicht automatisch, du musst dich darauf berufen. (→ Kap. 33)

Vermögenswirksame Leistungen (VL) → Ein Zuschuss des Betriebs zum Sparen. Muss beantragt werden und verfällt sonst. (→ Kap. 21)

Versetzungsvorbehalt → Der Betrieb darf dir andere Aufgaben oder einen anderen Ort zuweisen. Nicht grenzenlos. (→ Kap. 18)

Verzug → Zustand nach Fristablauf. Ab hier dürfen Zinsen und Kosten berechnet werden. (→ Kap. 10)

Vollstreckungsbescheid → Die Stufe nach dem Mahnbescheid. Ein Titel. Zwei Wochen für den Einspruch. (→ Kap. 33)

Vorsorgevollmacht → Du bestimmst, wer für dich entscheiden darf, wenn du es nicht kannst. Ohne sie entscheidet niemand automatisch — auch Eltern und Partner:innen nicht. (→ Kap. 36)

W

Werbungskosten → Ausgaben für den Job, die die Steuer senken. Fahrten, Fortbildung, Arbeitsmittel, Umzug aus beruflichem Grund. (→ Kap. 15)

Werkstudent → Studentische Beschäftigung mit reduzierten Sozialabgaben, solange das Studium im Vordergrund steht. (→ Kap. 25)

Widerruf → Der Vertrag wird rückabgewickelt, ohne Begründung, binnen 14 Tagen. Gilt bei Fernabsatz und Haustürgeschäften. (→ Kap. 31, Anhang B01)

Widerspruch → Der Rechtsbehelf gegen einen Bescheid — Behörde, Kasse, Mahngericht. Fristen zwischen zwei Wochen und einem Monat. (→ Kap. 32, 33)

Wohnberechtigungsschein (WBS) → Berechtigt zu geförderten Wohnungen. Viele Studierende und Berufseinsteigende haben Anspruch und wissen es nicht. (→ Kap. 1)

Wohnungsgeberbestätigung → Der Zettel, mit dem die Vermietung der Stadt bestätigt, dass du dort wohnst. Pflicht für sie, Voraussetzung für dich. (→ Kap. 5)

Z

Zahlungsverzug → Zwei Monatsmieten Rückstand können die fristlose Kündigung der Wohnung rechtfertigen. Die Nachzahlung kann sie unter Umständen noch heilen. (→ Kap. 2)

Zugang → Der Moment, in dem ein Schreiben im Machtbereich der anderen Seite ankommt. Nicht das Absenden. Fast alle Fristen hängen daran.

Zusatzbeitrag → Der kassenindividuelle Aufschlag zur Krankenversicherung. Unterschiedet sich zwischen Kassen — Wechseln ist möglich. (→ Kap. 29)

Zwangsvollstreckung → Die Durchsetzung eines Titels: Konto, Lohn, Sachen. (→ Kap. 33)

Zweitwohnsitzsteuer → Kommunale Steuer auf die Nebenwohnung. Wird rückwirkend festgesetzt. (→ Kap. 5)

Diese Seite gehört zu „Überleben ohne Mutti“ (Anhang D). Buchstand 31. Juli 2026. Vorlage und Zusammenfassung, keine Rechtsberatung — wo es ernst wird, steht in Anhang E, wer kostenlos hilft.

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