Wann: Immer dann, wenn du die Forderung nicht kennst, nicht nachvollziehen kannst oder für unberechtigt hältst. Ein Inkassobüro ist kein Gericht und hat keine eigenen Befugnisse — es treibt ein, für eine Gläubiger:in oder auf eigene Rechnung.
Zahl nicht aus Angst. Eine Teilzahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden und die Verjährung neu starten.
Betreff: Ihre Forderung, Aktenzeichen <Nummer>
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bestreite die von Ihnen geltend gemachte Forderung dem Grunde und der Höhe nach.
Ich fordere Sie auf, mir bis zum <Datum, 14 Tage> folgende Angaben nach § 13a RDG zu machen:
- Name und Anschrift der ursprünglichen Gläubiger:in
- Grund der Forderung und Datum des Vertragsschlusses
- Aufschlüsselung der Hauptforderung, Zinsen und Kosten
- Nachweis Ihrer Beauftragung oder der Forderungsabtretung
Bis zum Eingang dieser Angaben erfolgt keine Zahlung. Weitere Mahnschreiben ohne die genannten Angaben werde ich nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen