Eine Liste kann man abarbeiten, wann man will. Ein Kalender nicht. Deshalb steht hier nicht, was zu tun ist, sondern wann es zu spät ist.
Die Uhr startet am Tag der Schlüsselübergabe. Wenn du diesen Anhang erst findest, während schon etwas läuft: Die Spalte „Wenn du zu spät bist“ sagt dir, ob du noch etwas retten kannst.
Tag 0 — der Übergabetag
Alles hier kostet null Euro und dauert zusammen zwanzig Minuten. Und alles hier ist in drei Jahren nicht mehr nachholbar.
| Was | Warum jetzt |
|---|---|
| Übergabeprotokoll unterschreiben, beide Seiten, Kopie mitnehmen | Was heute nicht drinsteht, war später „schon immer so“ (→ Kap. 4) |
| Alle Zählerstände fotografieren: Strom, Gas, Wasser, Heizung — mit Zählernummer | Der einzige Beweis, dass die Vorgeschichte nicht deine ist (→ Kap. 6) |
| Fotos von jedem Raum, aus zwei Ecken, mit Datum | Kostet zwei Minuten, entscheidet über die Kaution |
| Schlüsselanzahl je Sorte im Protokoll | Ein fehlender Schlüssel kann eine Schließanlage kosten |
| Wohnungsgeberbestätigung einfordern | Ohne sie keine Anmeldung — und alles Weitere hängt daran (→ Kap. 5) |
Tag 1 bis 14 — die harten Fristen
Diese vier haben ein Gesetz hinter sich. Alles andere in diesem Anhang ist Vernunft; das hier ist Pflicht.
1. Anmeldung beim Meldeamt — binnen zwei Wochen
§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz. Zwei Wochen ab Einzug, nicht ab Vertragsunterschrift, nicht ab Möbelaufbau.
- Mitbringen: Ausweis, Wohnungsgeberbestätigung, ausgefülltes Formular
- Kostet: nichts
- Wenn du zu spät bist: Bußgeld möglich (bis 1.000 €), in der Praxis oft eine Ermahnung. Der eigentliche Schaden ist ein anderer: Ohne Anmeldung keine Ummeldung des Ausweises, kein Wohnberechtigungsschein, kein Kita-Platz, kein Bibliotheksausweis, und bei jeder Behörde die Rückfrage.
2. Rundfunkbeitrag — binnen eines Monats
Der Beitrag hängt an der Wohnung, nicht an der Person und nicht am Gerät. Eine Wohnung, ein Beitrag — egal wie viele Menschen darin leben.
- Neu angemeldet werden muss, wer eine Wohnung allein oder als Erste bezieht
- Nicht anmelden musst du dich, wenn in der Wohnung schon jemand zahlt (WG: eine Person zahlt, ihr teilt intern)
- Befreiung gibt es unter anderem bei BAföG mit eigenem Haushalt, Bürgergeld, Sozialhilfe — nicht automatisch, nur auf Antrag, und rückwirkend nur begrenzt
3. Strom und Gas — sofort, sonst entscheidet es sich für dich
Wenn du nichts tust, landest du in der Grundversorgung des örtlichen Versorgers. Das ist kein Fehler und keine Strafe — nur meistens der teuerste Tarif am Ort. Du kannst jederzeit wechseln (Kündigungsfrist Grundversorgung: zwei Wochen).
- Zählerstand vom Übergabetag durchgeben — nicht schätzen lassen
- Abschlag prüfen: zu niedrig heißt Nachzahlung, zu hoch heißt zinsloses Darlehen an den Anbieter (→ Kap. 6)
4. Kfz ummelden — unverzüglich
Wenn du ein Auto hast: Adressänderung bei der Zulassungsstelle. Innerhalb desselben Zulassungsbezirks reicht oft eine Anpassung, sonst neue Papiere. Ohne Ummeldung kommt der Bußgeldbescheid an die alte Adresse — und gilt trotzdem als zugestellt.
Tag 1 bis 30 — was niemand einfordert und alle brauchen
Keine gesetzliche Frist. Trotzdem in diesen Monat, weil es später mühsamer wird oder Geld kostet.
| Bis wann | Was | Warum |
|---|---|---|
| Woche 1 | Nachsendeauftrag bei der Post | Sechs oder zwölf Monate Sicherheitsnetz für alles, woran du gerade nicht denkst. Kostenpflichtig, aber billiger als eine verpasste Frist |
| Woche 1 | Internet/Mobilfunk ummelden | Anbieter haben Umzugsklauseln — kündigen ist oft der falsche Weg, umziehen der richtige (→ Kap. 36) |
| Woche 2 | Bank, Krankenkasse, Arbeitsstelle, Rentenversicherung | Post von diesen vier ist die Post, die man nicht verpassen darf (→ Kap. 36) |
| Woche 2 | Privathaftpflicht prüfen | Bis zum Ende der Erstausbildung meist über die Eltern mitversichert — danach nicht mehr. Die eine Versicherung, die man wirklich braucht (→ Kap. 16) |
| Woche 3 | Hausrat rechnen, nicht reflexhaft abschließen | Lohnt ab dem Punkt, an dem ein Totalverlust dich ruinieren würde. Vorher nicht |
| Woche 3 | Zweitwohnsitzsteuer klären, falls Nebenwohnung | Städte holen sie sich rückwirkend, mit Bescheid |
| Woche 4 | Dauerauftrag Miete einrichten, Termin drei Werktage vor Monatsbeginn | Die Miete muss am dritten Werktag da sein, nicht abgeschickt |
| Woche 4 | Ordnerstruktur anlegen (→ Anhang F) | Der Monat, in dem es leicht ist. Danach nie wieder |
Die Fristen des restlichen Lebens
Der 30-Tage-Kalender endet. Diese hier nicht. Es sind die Fristen, die im Buch verstreut vorkommen — hier einmal zusammen, nach Länge sortiert, damit du das Gefühl dafür bekommst, wie kurz „später“ in Deutschland ist.
| Frist | Wofür | Kapitel |
|---|---|---|
| 3 Werktage | Miete muss eingegangen sein | 2 |
| 3 Tage | Arbeitsuchend melden ab Kenntnis der Kündigung | 24 |
| 2 Wochen | Widerspruch gegen Mahnbescheid | 33 |
| 2 Wochen | Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid | 33 |
| 2 Wochen | Anmeldung beim Meldeamt | 5 |
| 2 Wochen | Kündigungsfrist in der Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB) | 22 |
| 14 Tage | Widerruf bei Fernabsatz und Haustürgeschäft | 31 |
| 2 Wochen | Einspruch gegen Bußgeldbescheid | 34 |
| 1 Monat | Rundfunkbeitrag anmelden | 5 |
| 1 Monat | Widerspruch gegen Behörden- und Kassenbescheide | 32 |
| 3 Wochen | Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) — die härteste im Buch | 22 |
| 6 Wochen | Erbe ausschlagen ab Kenntnis | 36 |
| 3 Monate | Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag (Überstunden, Zuschläge) | 21 |
| 3 Monate | Kündigungsfrist Mietvertrag für dich, immer | 2 |
| 12 Monate | Nebenkostenabrechnung muss dir zugehen | 7 |
| 12 Monate | Du kannst der Abrechnung widersprechen | 7 |
| 1 Jahr | Beweislastumkehr bei Mängeln gekaufter Sachen | 31 |
| 2 Jahre | Gewährleistung auf Neuware | 31 |
| 3 Jahre | Regelverjährung — auch für Ansprüche gegen dich | 33 |
| 4 Jahre | Freiwillige Steuererklärung rückwirkend | 15 |